Die Liebe und das Leben möchten gefeiert werden! Nun hat der Corona-Virus allen Liebenden einen gewaltigen Strich durch die Rechnung gemacht, was die Planung ihrer Hochzeit angeht. Viele Paare haben ihre Hochzeit auf nächstes Jahr verschoben, da die allgemeine Situation doch sehr undurchsichtig war. Denn der Pandemie wegen – und bedingt durch zwei Lockdowns – durften 2020 nur vereinzelnd und unter strengen Vorkehrungen Veranstaltungen stattfinden.
Das macht eine umfangreiche Planung einer Hochzeit nahezu unmöglich. Oft finden die ersten Vorbereitungen für das Fest der Liebe schon zwei Jahre vor dem eigentlichen Heiratsdatum statt. Und so kam Corona nicht nur heiratswilligen Pärchen, sondern sämtlichen Veranstaltern und Veranstaltungen in die Quere.
Das gilt es während Corona berücksichtigen
Spätestens seit der Entwicklung zweier Impfstoffe und den erfolgreichen Tests (Stand Nov. 2020) wieder ein wenig Licht am Ende des Tunnels zu erkennen. Bis tatsächlich ein Impfstoff in großer Menge verfügbar ist, werden aber wahrscheinlich noch einige Monate, wenn nicht sogar Jahre ins Land ziehen. Ungeachtet des Impfstoffs oder des Impfstatus einzelner Personen darf auch während der Pandemie immer noch gefeiert werden. Sei es bei einer Hochzeit oder anderen Veranstaltung, gilt es jedoch einige Punkte zu beachten.
1. Landesspezifische Bestimmungen
Deutschlandweit wurden von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Verordnungen und Gesetze beschlossen, um der Pandemie im Alltag und natürlich auch auf Hochzeiten und anderen Festen zu begegnen. Damit das Gesundheitssystem nicht zu sehr überlasten wird, eventuelle schwere gesundheitliche Verläufe vorgebeugt werden, und eine Rückverfolgung durch die Gesundheitsämter gewährleistet werden kann, wurde die maximale Anzahl an Personen, die an einer Veranstaltung teilnehmen darf vom Gesetzgeber begrenzt. Am besten ihr werft hierfür einen Blick auf die länderspezifischen Verordnungen, da diese sich auch – je nach Stand der Infektionszahlen – ändern können. Für das Land Baden-Württemberg finden sich alle aktuellen Verordnungen hier.
2. Das Hausrecht des Veranstalters
Ungeachtet der länderspezifischen Verordnungen gibt es auch noch das Hausrecht des Veranstalters, was die Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen angeht. Hier solltet ihr euch genauestens bei euren Haus- und Hofherren erkunden, welche Vorschriften des Inhabers vor Ort zu beachten sind. Durch das Hausrecht des Veranstalters kann der Vermieter der Lokalität oder Räumlichkeit Teilnehmer aktiv ausschließen – jedenfalls wenn es dem Infektionsschutz dient – oder auch Feierlichkeiten in einem größeren Rahmen zulassen, als es die Corona-Empfehlungen des Bundeslandes vorsehen. Und so liegt es im Ermessen des Lokalinhabers und des Brautpaares, inwieweit es sich an die offiziellen Empfehlungen zum Infektionsschutz hält.
3. Die Anzahl der Gäste
Corona hat auch etwas Gutes. Als Brautpaar ist man angehalten die Anzahl der Gäste zu begrenzen, auch wenn, wie oben beschrieben, theoretisch das Hausrecht des Veranstalters eine Ausweitung der Gästeanzahl möglich macht. So muss man nicht jeden Cousin zweiten/dritten Grades oder jeden x-beliebigen Bekannten zu seiner Hochzeit einladen und hat direkt die perfekte Ausrede parat. Trotzdem gilt, je mehr Gäste, desto höher auch das Risiko, dass einer der Gäste infiziert ist und als möglicher Superspreader im Nachgang traurige Berühmtheit widerfährt. Wählt also weise, wen ihr einladet und wen nicht!
4. Vor der Feier
Und noch einen weiteren Pluspunkt hat die Pandemie. Diejenigen von euren Gästen, die dennoch für eure Feier zusagen, haben ganz sicher Lust auf ein ausgelassenes Fest! Trotzdem geht die Achtsamkeit vor: Niemand hat Lust an eventuellen Spätfolgen des Corona-Virus zu leiden. Falls ihr eine Veranstaltung plant, solltet ihr im Vorfeld abklappern, ob jeder einzelne Gast sich dem Risiko aussetzen möchte. Jeder trägt eine Verantwortung – in erster Linie für sich selbst – aber auch für andere. Und eine mögliche Erkrankung, bei der man eventuell auf der Intensivstation endet oder schlimmeres ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
Diejenigen Gäste, die zusagen werden sich sicherlich auch nicht davor scheuen vorab einem Corona-Test zu unterziehen. Mittlerweile stehen ausreichend COVID-19 Tests zur Verfügung und die Ergebnisse bekommt man meist sehr rasch innerhalb von 24-72 Stunden übermittelt. Wer sich also zwischen Test, dem Ergebnis und der Feier noch ein bisschen strenger als sonst an die Hygiene und Abstandsregeln hält, kann sich eigentlich auf der sicheren Seite sehnen.
5. Auf der Feier
Nach dem aktuellen Kenntnisstand ist der Corona-Virus nicht sonderlich widerstandsfähig und wird vorwiegend über Aerosole Partikel übertragen. Schwebeteilchen, die beim Atmen ausgestoßen werden. Für Eure Gäste solltet Ihr ausreichen Material bereithalten, um die geltenden Hygienestandards einhalten zu können. Das bedeutet: Desinfizieren! Stellt an den wichtigen Stellen, wie z. B. Eingängen, Bädern, dem Buffet, beim Gästebuch, etc. ausreichend Desinfektionsmittelspender auf.
Trotz der Tests im Vorfeld sollte eine Mundschutzpflicht gelten, soweit man sich nicht an der frischen Luft oder am eigenen Tisch befindet.
Auch die richtige Wahl der Lokalität darf nicht außer Acht gelassen werden. Regelmäßiges Lüften und ausreichende Frischluftzufuhr sollten während der Veranstaltung möglichen sein, um die aerosolen Partikel zu reduzieren.
6. Nach der Feier
Die deutsche Telekom und SAP haben gemeinsam mit den Technologiepartnern Google und Apple die Corona-Warn-App herausgebracht. Die Corona-Warn-App hilft, COVID19-Infektionsketten nachzuverfolgen. Die App basiert auf Technologien mit einem dezentralisierten Ansatz und informiert Personen, wenn sie mit einer infizierten Person in Kontakt standen. Sollte im Nachgang der Veranstaltung jemand mit Symptomen aufwarten und positiv getestet werden, werden alle Gäste über Warn-App informiert. Sie können sich dann selbst noch Mal vorsorglich einem Test unterziehen und Maßnahmen einleiten.
Fordert eure Gäste im Vorfeld der Veranstaltung auf, die App auf Ihren mobilen Endgeräten zu installieren und mindestens zwei Wochen bis nach der Veranstaltung aktiviert zu lassen. Damit ermöglicht ihr es im Ernstfall, dass die Infektionskette nachverfolgt werden kann.
Das Knipserle-Hygienekonzept
Auch für unser Knipserle haben wir selbstverständlich ein Hygiene-Konzept erarbeitet, damit dem Fotobox-Spaß auf eurer Feier nichts im Wege steht. An lustigen Schnappschüssen und Erinnerungen an eure Party soll es schließlich nicht mangeln!
Viel Spass beim Feiern!
Abseits der ganzen Vorkehrungen sollte eins nicht vergessen bleiben: Neben der Liebe ist die Gesundheit das wertvollste Gut, das wir haben. Bitte erinnert eure Gäste auch auf eurer Veranstaltung daran und sich an die hygienischen Grundregeln zu halten. Viel Spaß beim Feiern!