§ 1. Geltungsbereich

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend "AGB" genannt) der Knipserle , vertreten durch Björn Bauer (nachstehend auch "Vermieter" genannt), mit Geschäftsstelle in der Kolbstr. 15a, 70180 Stuttgart gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Knipserle und dem Auftraggeber (nachstehend auch "Mieter" genannt) in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter www.knipserle.de/agb-allgemeine-geschaeftsbedingungen abrufbar.

2. Die vertraglichen AGB werden dem Mieter bei Angebotslegung per E-Mail übermittelt. Spätestens durch die Entgegenahmen des Mietgegenstandes durch den Mieter, der Unternehmer ist, gelten diese als angenommen und akzeptiert.

3. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen und eventuellen Zubehöres geht aus dem Vertrag (siehe §3) hervor. Mietdauer, Veranstaltungsort, Höhe der Miete sowie Vereinbarungen zur Lieferung, Betreuung und Abholung gehen ebenso daraus hervor.

4. Die AGB gelten ausschließlich. Durch den Mieter vorgebrachte, abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen, werden seitens des Vermieters nicht anerkannt. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nur dann Bestandteil des Vertrags zwischen Mieter und Vermieter, insofern der Vermieter diese Bestimmungen in schriftlicher Form ausdrücklich zugestimmt hat. Die AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Vermieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Geschäftsbedingungen des Mieters eine Leistung vorbehaltslos ausführt.

 

§ 2. Mietgegenstand

1. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung des mobilen Fotobox-Campers "Knipserle" sowie des dazugehörigen Zubehörs (nachfolgend auch "Mietgegenstand" genannt) gegen ein vereinbartes Entgelt.

2. Der Mietgegenstand wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck und für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung gestellt.

 

§ 3. Zustandekommen des Vertrages

1. Die Darstellung von Dienstleistungen und Waren durch den Vermieter über die Webseite oder in Werbeanzeigen stellt ausdrücklich noch kein verbindliches Angebot dar, sondern gilt als unverbindliche Aufforderung an den interessierten Mieter eine entsprechende Mietanfrage zu stellen. Diese kann per E-Mail, Telefon oder persönlich erfolgen.

2. Nach Eingang der Mietanfrage erstellt der Vermieter dem Mieter ein schriftliches Angebot. Der Vermieter erklärt sich bereit, sich 10 Werktage (Mo/Di/Mi/Do/Fr) an die im schriftlichen Angebot dargestellten Preise, zu binden. Ein Vertragsschluss kommt erst dann zustande, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Mieters vorliegt. Diese erfolgt per E-Mail oder postalisch per Brief. Für Ort, Zeit, Umfang und Ausführung der zu erbringenden Leistung sind ausschließlich die in dem Angebot genannten Konditionen maßgebend.

 

§ 4. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Alle im Angebot abgebildeten, oder enthaltenen Preise sind Nettopreise, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist der Vermieter nicht umsatzsteuerpflichtig.

2. Die Preise enthalten die Miete für den Mietgegenstand, die Abholung und die Anlieferung im Umkreis von 20 km ab Roggenstr. 44, 70794 Filderstadt, sowie die Ausstattung je nach gebuchtem, bzw. angebotenem Paket.

3. Falls nicht anders vertraglich vereinbart, entfällt ab einer Distanz von insgesamt mehr als 20 km für die Anlieferung und Abholung des Mietgegenstandes eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,69 Euro je angefangenem Kilometer, ab dem 21. km an.

4. Der Mieter hat eine Anzahlung in Höhe von 30% des im Vertrag vereinbarten Preises innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragsschluss und Rechnungsstellung zu bezahlen. Im Falle von Zahlungsverzug kann der Vermieter Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Vermieters ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder vom Vermieter anerkannten Ansprüchen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüche, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ausgeübt werden.

5. Der Vermieter behält sich vor, dem Mieter nach Rückgabe des Mietgegenstandes eine weitere Rechnung auszustellen. Auf dieser sind eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. bei längerer Mietdauer, Schadenersatz, verspätete Rückgabe, etc.) aufgeführt.

 

§ 5. Mietbedingungen, Überlassung und Mitverantwortlichkeit des Auftraggebers

1. Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Angebot, bzw. Vertrag vereinbarten Preise und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Beendung der Mietdauer bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.

2. Die Mietzeit beginnt sobald der Mietgegenstandes bei der angegebenen Adresse angeliefert und aufgebaut ist. Die Zeit für den Abbau wird nicht berechnet.

3. Die Abholung erfolgt nach Vereinbarung, frühestens nach Ende des vereinbarten Mietzeitraums, jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Ende dieser. Ist eine Abholung des Mietsgegenstandes zum vereinbarten Zeitpunkt aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht möglich, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden, insbesondere entgangene Gewinne aus einer weiteren Weitervermietung, zu ersetzen.

4. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Sollte es während des Betriebs einen technischen Defekt geben der die Nutzung der Fotobox als solche unmöglich macht, verpflichtet sich der Vermieter diesen schnellstmöglich zu beheben oder für Ersatz (falls vorhanden) zu sorgen. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, gibt es keinen Anspruch auf Minderung. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter die dem Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Ansonsten ist der Vermieter verpflichtet, die vom Mieter bei Übergabe unverzüglich gerügten Mängel zu beseitigen bzw. defekte Geräte durch Funktionsgleiche zu ersetzen.

5. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an dem Mietgegenstand über den vertraglich vereinbarten Zeitraum und Zweck hinaus einem Dritten zu überlassen. Insbesondere die Vermietung oder Verleih an dritte Personen ist nicht erlaubt.

6. Der Mietgegenstand ist dem Vermieter in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass eine Beschädigung des Mietgegenstandes ausgeschlossen wird, insbesondere ein sicherer Stand ist zu gewährleisten.

7. Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung des Mietgegenstandes und des Equipments. Insbesondere, verpflichtet er sich dazu, den Mietgegenstand vor Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Der Mieter hat am Veranstaltungsort für eine funktionierende, sichere, störungsfreie Stromversorgung zu sorgen. Eine Mitbenutzung der Stromquelle durch andere Geräte oder Generatoren ist untersagt, um die Mietsache vor Spannungsschäden zu schützen. Bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern. Eine Fläche von min. 5 x 3 x 2,5 Meter (BxLxH) ist für den Mietgegenstand bereitzuhalten.

8. Der Mieter muss das erstellte Layout für den Ausdruck, abnehmen und schriftlich bestätigen.

9. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht verschuldete Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, überdurchschnittliche Verkehrsbehinderung, technisches Versagen, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc. berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Vertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

10. Einstellungen und Veränderungen am Mietgegenstand werden dem Mieter ausdrücklich untersagt. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der verbauten Hardware sowie Einstellungen der Software.

11. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem Mietgegenstand und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens des Mietgegenstandes in Gänze oder zum Teil hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Abhandenkommen des Mietgegenstand oder Entwendung eines Teils der Mietsache, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.
Sollten dadurch bedingt nachfolgende Vermietungen des Mietgegenstandes storniert werden müssen (z.B., weil der Mietgegenstand zum Mietbeginn des nachfolgenden Vertrages noch nicht wieder voll funktionstüchtig ist) hat der Mieter dem Vermieter den dadurch entstandenen Einnahmeausfall auszugleichen.

12. Der Mieter haftet nicht für defekte Geräte, die ohne offensichtliche äußere Einwirkung oder auf altersbedingten Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind.

13. Der Mietgegenstand sowie angemietetes Zubehör sind vollzählig, funktionstüchtig und sauber zurückzugeben. Verschmutzte Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt. Defekte Mietgegenstände müssen ebenfalls nach Ablauf des Mietzeitraums zurückgegeben werden.

14. Der Mietgegenstand wird in der Regel mit Betreuung vermietet. Der Mieter verpflichtet sich, dem dafür abgestellten Personal des Vermieters, Zugang zu alkoholfreien Getränken zu ermöglichen und eine Mahlzeit zu gewähren.

15. Der Mieter erklärt zum Mietzeitpunkt im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung zu sein.

 

§ 6. Widerrufsrecht

Sofern der Vertrag als Fernabsatzvertrag zustande kommt und es sich bei unseren Kunden um Verbraucher handelt, haben diese bei Bestellung von Waren oder Dienstleistungen ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
Ein Fernabsatzvertrag liegt vor, sofern dieser unter ausschließlicher Verwendung von Briefen, Katalogen, Telefonanrufen, E-Mails und anderen Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

 

§ 6.1 Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Knipserle
Björn Bauer
Kolbstr. 15a
70180 Stuttgart

E-Mail: info@knipserle.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail mit Eingangsbestätigung) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen binnen 14 Tagen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangene Leistung sowie Nutzungen nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt beziehungsweise herausgegeben werden, hat der Mieter ggf. Wertersatz zu leisten.

 

§ 6.2 Folgen des Widerrufs

1. Wenn der Vertrag seitens des Mieters wiederrufen wird, hat die Knipserle alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Werktagen zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet der Vermieter dasselbe Zahlungsmittel, mit welchem der Mieter seine Transaktion vollzogen hat. Der Vermieter kann die Rückzahlung verweigern, falls der Mieter noch in Besitz von Waren des Vermieters ist.
Das Widerrufsrecht des Mieters erlischt vorzeitig, wenn der Vermieter mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Mieters vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Mieter dies selbst veranlasst hat. Dies ist der Fall, wenn der Mietgegenstand zu Beginn der vereinbarten Mietzeit an den Mieter übergeben wurde.

2. Kündigt bzw. storniert der Mieter den Vertrag, so kann der Vermieter unter Berücksichtigung seiner gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung des Mietgegenstandes eine pauschalierte Stornokostenentschädigung wie folgt verlangen:

  • Rücktritt bis 30 Tage vor Anlieferung des Mietgegenstandes/Veranstaltung: 30% des vereinbarten Mietpreises
  • Rücktritt bis 20 Tage vor Anlieferung des Mietgegenstandes/Veranstaltung: 60% des vereinbarten Mietpreises
  • Rücktritt weniger als 20 Tage vor Anlieferung des Mietgegenstandes/Veranstaltung 80% des vereinbarten Mietpreises

3. Macht der Vermieter eine pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 2. geltend, ist der Mieter gleichwohl berechtigt, nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden beim Vermieter vorliegt.

4. Sollten bereits Kosten für individuelle Layouts, Rückwände oder spezielle Brandings entstanden sein, wird dies zusätzlich berechnet.

 

§ 7. Haftungsausschluss

1. Der Vermieter haftet nicht für den Inhalt und die Verwendung der erstellten Lichtbilder. Verwendungszweck für den Mietgegenstand ist allein der Unterhaltungswert dessen. Rechts- und gesetzeswidrige Benutzung des Mietgegenstandes ist ausdrücklich untersagt.

2. Die während der Mietdauer entstandenen Bilder werden direkt auf einem internen Speichermedium aufgezeichnet. Nach Rückgabe des Mietgegenstandes werden die Bilder vom Vermieter innerhalb von 72 Stunden gelöscht.

3. Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands stehen und der Mieter zu vertreten hat.

 

§ 8. Urheber- und Nutzungsrechte, Zurverfügungstellung des Bildmaterials

1. Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers des Bildmaterials. Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu dürfen. Das umfasst die Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials. Ansprüche oder Rechte betreffend das Bildmaterial seitens des Vermieters bestehen nicht.

2. Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial. Der Mieter ist ferner dafür verantwortlich, dass er durch die Veröffentlichung oder Weiterleitung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Mieter haftet zu jeder Zeit allein für den Datenschutz sämtlicher, während des Mietzeitraumes entstandener Bilder. Der Vermieter übernimmt zu keiner Zeit eine Gewährleistung für den Datenschutz der Bilder.

3. Das Bildmaterial wird dem Mieter je nach Vereinbarung auf einem USB-Stick, per Online-Gallery, per WeTransfer-Link oder einer vergleichbarer Weise zur Verfügung gestellt. Nach spätestens 4 Wochen wird das Bildmaterial beim Vermieter gelöscht. Der WeTransfer Download-Link über WeTransfer darf nicht an dritte Personen, auch nicht an Veranstaltungsteilnehmer weitergegeben werden.

4. Dem Mieter obliegt die Sorgfaltspflicht sicherzustellen, dass es weder bei oder mit der Erstellung der Lichtbilder noch bei deren Versand bei Nutzung der E-Mail-Funktion Rechte Dritter oder geltende Gesetze verletzt werden. Auch eine Prüfung korrekt angegebener E-Mail-Adressen ist auf Seiten des Vermieters nicht möglich.

5. Der Mieter haftet bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese AGB oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes.

6. Der Mieter verpflichtet sich, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten den Knipserle – Fotobox Camper von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen den Vermieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und Gerichtskosten, sowie andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die Knipserle oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Mieters gegen diese Allgemeine Mietbedingungen oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes.

 

§ 9. Sonstige Bestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder Lücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Einzelbestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Zusicherungen und Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, etc.), gleich welcher Übermittlungsart (fernmündlich, elektronisch, etc.) bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts und Kollisionsrechts.

4. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt bei Streitigkeiten über diese AGB, über den Vertrag sowie die Erfüllung des Vertrags als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, derzeit Stuttgart.

5. Die auf das Vertragsverhältnis bezogenen Daten des Mieters werden vom Vermieter gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.

 

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Stuttgart, 11.02.2020